Im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 1. Januar 2025 müssen alle unsicheren, hydraulischen Schnellwechseleinrichtungen (SWE) an Baggern nachgerüstet oder ersetzt sein, sobald sie eine Lebensdauer von acht Jahren ab Kaufdatum erreicht haben.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 1. Januar 2025 müssen alle unsicheren, hydraulischen Schnellwechseleinrichtungen (SWE) an Baggern nachgerüstet oder ersetzt sein, sobald sie eine Lebensdauer von acht Jahren ab Kaufdatum erreicht haben.