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Über sicuro

Der Arbeitgeber ist gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) Art. 82 Abs. 1 und 2 sowie Arbeitsgesetz (ArG) Art. 6 Abs. 1 verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.

Die Branchenlösung sicuro unterstützt die Mitgliedsbetriebe als Arbeitgeber bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Ziel und Zweck

Die Branchenlösung sicuro garantiert den Mitgliedsunternehmen die Beizugspflicht von Spezialisten der Arbeitssicherheit nach Art. 11a der Verordnung über die Unfallverhütung und ermöglicht einen effizienten Umgang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie die optimale Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Mit der Branchenlösung sicuro können die Mitgliedsbetriebe ein einfaches und schnell umsetzbares Sicherheitssystem aufbauen und implementieren oder dieses in ihre bestehende Managementsysteme nach ISO-Normen integrieren.

Die Branchenlösung sicuro stellt den Mitgliedsbetrieben im Baugewerbe ein betriebliches Sicherheitssystem (Organisationshandbuch) mit relevanten Informationen und Hilfsmitteln zur Verfügung. Zudem bietet die Branchenlösung sicuro Kontaktpersonen für Arbeitssicherheit (KOPAS) Aus- und Fortbildungskurse an und fördert den Erfahrungsaustausch zwischen den Beteiligten der Baubranche. Das Organisationshandbuch wird durch die Branchenlösung sicuro regelmässig auf Vollständigkeit und Aktualität überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt. Die konkrete Planung, Umsetzung und Kontrolle des betrieblichen Sicherheitssystems gemäss der Branchenlösung sicuro muss jedoch durch jedes einzelne Mitgliedsunternehmen erfolgen.

Die Branchenlösung sicuro wird von den Sozialpartnern des Baugewerbes getragen und wurde in Zusammenarbeit mit Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit entwickelt. Der Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Pool) erfolgt kollektiv für die Mitgliedsunternehmen.

Die Branchenlösung sicuro wird alle 5 Jahre durch die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) rezertifiziert. Die Branchenlösung ist bis 31.12.2026 rezertifiziert.

Weiterführende Informationen

Konzept sicuro

Konzept sicuro

Anhang 1 Sicherheitsziele

Anhang 1 Sicherheitsziele

Anhang 2 KOPAS-Ausbildung

Anhang 2 KOPAS-Ausbildung

Anhang 3 ASA-Pool

Anhang 3 ASA-Pool

Anhang 4 Anschlussvereinbarung

Anhang 4 Anschlussvereinbarung Formular

Anhang 5 Beitrittsantrag

Anhang 5 Beitrittsantrag Formular

Kurzbeschreibung Branchenlösung sicuro No. 04

Kurzbeschreibung Branchenlösung sicuro No. 04

EKAS Zertifikat sicuro 2021

EKAS Zertifikat Branchenlösung sicuro 2021

Anleitung Registrierung KOPAS für Webseite sicuro

SIC-HM-001_Anleitung Registrierung KOPAS für Webseite sicuro

Trägerschaft

Die Branchenlösung sicuro wird von einer paritätisch zusammengesetzten Trägerschaft getragen.

Die Trägerschaft ist als Verein aufgestellt und hat folgende Mitglieder: den Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) auf Arbeitgeberseite und die Gewerkschaften Unia und Syna sowie Baukader Schweiz auf Arbeitnehmerseite.

Der Vorstand des Trägervereins ist das Steuerungsorgan und setzt sich zusammen aus vier Vertretern des SBV, zwei Vertretern der Unia, einem Vertreter der Syna sowie einem Vertreter von Baukader Schweiz.

 

Die Trägerschaft fördert die Erarbeitung, die Umsetzung und die Weiterentwicklung einer Branchenlösung für das erweiterte Bauhauptgewerbe gemäss den Vorgaben der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS).

Genauere Informationen zur Organisation des Trägervereins sicuro können den Vereinsstatuten und dem Organisationsreglement entnommen werden.

Weiterführende Informationen

sicuro Statuten

sicuro Statuten

sicuro Organisationsreglement

sicuro Organisationsreglement

Geltungsbereich

sicuro bietet Lösungen für Betriebe des erweiterten Bauhauptgewerbes (Suva Prämienklasse 41 A, Unterklassen A0, AK, AT und AW) sowie für die steinverarbeitenden Betriebe (Suva Prämienklasse 38S) an. Entscheidend für die Zuordnung in eine Suva-Prämienklasse sind die in diesen Betrieben konkret ausgeübten betrieblichen Tätigkeiten oder die Art und Weise, wie diese Arbeiten ausgeübt werden.

Die Branchenlösung sicuro ist gemäss Beschluss der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Baumeisterverbandes für folgende Betriebe bindend:

  • Mitglieder des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV)
  • Anschlusspartner des geltenden Landesmantelvertrages für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV)

Weiter gehende Lösungen sind zulässig.

Der Beitritt zur Branchenlösung sicuro steht allen Betrieben des erweiterten Bauhauptgewerbes und der Steinverarbeitung offen, auch wenn sie weder Mitglied des Schweizerischen Baumeisterverbandes noch über den Gesamtarbeitsvertrag an die Umsetzung der Branchenlösung sicuro gebunden sind. Hierzu stellen die Betriebe über den Anhang 5 dieses Dokuments einen Antrag an die sicuro-Geschäftsstelle.

Kosten der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Branchenlösung sicuro ist kostenlos. Kosten entstehen einzig durch die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen, die mit der betrieblichen Umsetzung der Branchenlösung betraut sind, sowie für Dienstleitungen im Rahmen des betrieblichen Beizugs von ASA-Spezialisten.

Die Kosten für die KOPAS-Ausbildung können dem Anhang 2 zum Konzept der Branchenlösung sicuro entnommen werden. Die alljährlichen KOPAS-Fortbildungen werden von den kantonalen Sektionen des Schweizerischen Baumeisterverbandes organisiert und durchgeführt. Daher kann es hier zu regionalen Unterschieden kommen.

Mitgliedschaft

Für eine gültige Mitgliedschaft in der Branchenlösung sicuro muss der Betrieb dem erweiterten Bauhauptgewerbe (Suva Prämienklasse 41 A, Unterklassen A0, AK, AT und AW) oder den steinverarbeitenden Betrieben (Suva Prämienklasse 38S) angehören und einen rechtsgültig unterzeichneten Antrag an die sicuro-Geschäftsstelle übermitteln. Die Gültigkeit der Mitgliedschaft beginnt mit der formellen Bestätigung durch die sicuro-Geschäftsstelle.

Die Ausbildung der Kontaktperson für Arbeitssicherheit KOPAS, deren Teilnahme an den periodisch stattfindenden KOPAS-Fortbildungskursen sowie die Mitwirkung an der periodischen Erhebung der betrieblichen Umsetzung der Branchenlösung mittels Selbstdeklaration werden für die Mitgliedschaft vorausgesetzt.

Ein Austritt aus der Branchenlösung ist jederzeit möglich. Der Austritt hat schriftlich mit Angabe des Austrittsgrundes zu erfolgen, z. B. bei Wechsel zu einer anderen überbetrieblichen ASA-Lösung.

Weiterführende Informationen

Anhang 5 Beitrittsantrag

Anhang 5 Beitrittsantrag Formular